Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

 

1.      Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zu Stande.

2.      Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.

3.      Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen.

4.      Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.

5.      Der Mietgegenstand (e-Bike oder Leihahrrad) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.

6.      Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

7.      Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.

8.      Die e-Bikes/Leihfahrräder dürfen bei der Fahrt den Boden NICHT verlassen.

9.      Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.

10.  Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des Mietgegenstandes wird eine Verlustanzeige erstattet.

11.  Grobe Verschmutzungen, die durch die Nutzung zustande kommen, müssen vor Abgabe gesäubert werden. Ist dies nicht der Fall wird pro Mietgegenstand eine Aufwandsentschädigung von 25 € fällig.

 

Pflichten des Mieters

 

1.      Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrräder pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die Fahrräder müssen außerhalb geschlossener Räumen an einem feststehenden Gegenstand (z-B feste Ständer, Laterne etc.) mit den vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden. Über Nacht und bei mehrtätigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen und trockenen Räumen abzustellen.

2.      Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

 

Reparaturen

 

1.      Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.

2.      Bei Schäden wie z.B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B. Schäden am Rahmen, Motor oder Akku tragen die Mieter die vollen Kosten.

3.      Für fehlende, beschädigte oder verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

4.     Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatzrad gestellt und der Mehraufwand berechnet.


Unfall/Diebstahl

 

1.      Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten.

2.      Der Metier bestätigt, das alle Benutzer der Fahrräder krankenversichert und haftpflichtversichert sind, und für die anfallenden Behandlungskosten selbst aufkommen (im Falle einer nicht vorhandenen Krankenversicherung).

3.      Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung oder Diebstahl versichert.

4.     Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung.

 

Haftung

 

1.      Die Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

2.      Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

3.      Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.

4.      Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von Ihrer Ersatzpflicht befreit.

5.      Der Mieter muss selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.

 

Übergabe

 

1.      Das e-Bike/Leihfahrrad ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreiem Zustand und betriebsbereit. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt davon überzeugt.

2.     Der Mieter wurde in die Bedienung des e-Bikes/Leihfahrrades eingewiesen. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.

3. Stark verschmutzte Räder müssen vorab gereinigt werden, ansonsten fallen 25 € pro Rad Reinigungskosten an.

 

Bitte fahren Sie vorsichtig und benutzen Sie einen Fahrradhelm !

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